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Kommentare zu folgender News: Zitat:
_________________________________________________________________________________________ PPP-Irrwerg.de | Oxid Shop Eine Meinung über Tatsachen kann aber durchaus eine Tatsachenbehauptung enthalten. Das Dilemma besteht darin, dass Meinungsäußerungen sinnvollerweise immer Tatsachenanteile beinhalten, die bewertet werden. Umgekehrt liegt bereits jeder Tatsachenbehauptung eine Wertentscheidung zur Äußerung derselben zugrunde, sowie die Wahl des Kontextes, in dem sie platziert wird. Man muss also in jedem Einzelfall präzise analysieren, ob man es wirklich mit Tatsachenbehauptung oder mit Meinungsäußerungen, meinungsgeprägten Tatsachenäußerungen oder tatsachenkolportierenden Meinungsäußerungen, mehrdeutigen Ungenauigkeiten, zutreffenden, jedoch irreführend unvollständigen Tatsachenbehauptungen, gar wertneutralen Falschbehauptungen oder Meinungskundgabe einer schwerwiegenden Anschuldigung ohne Präsentation einer Gegenmeinung zu tun hat. --- "Während meines neunjährigen Eingewecktseins an einem Augsburger Realgymnasium gelang es mir nicht, meine Lehrer wesentlich zu fördern." - Berthold Brecht | ||
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Hey, ich bin mit eurer Arbeit auf dieser neuen "Plattform" sehr zufrieden und lese eure Artikel gern, allerdings solltet ihr diesen speziellen noch einmal auf sprachliche Richtigkeit - besonders Rechtschreibung und Grammatik - überprüfen. Da sind leider doch einige Schnitzer drin, die euch und eure sprachlichen Fähigkeiten etwas unter Wert verkaufen. Ist nur ein gut gemeinter Rat... In diesem Sinne und freundliche Grüße, Ace | |
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