defenitiv anzeige bei der polizei, mit der gemachten anzeige (vorgangs-nr / tagebuch-nr. ) ebay informieren.
öhm.... und das geld fast abschreiben
sry... aber, besser werden die news nicht.
ebay informieren damit noch eine chance auf rückerstattung besteht... leider nur ne chance, kenne da die AGB nicht.
aber ebay macht glaube ich erst was wenn anzeige bei der polizei gemacht wurde, steht irgendwo in den AGB.
die gute nachricht:
meines wissens haben alle polizeien ein i-net berecht und dort kann man dann auch anzeigen machen und musse nicht das haus verlassen.
wer allerdings möchte das der beamte seinens vertrauen was tut geht zur polizeiwache in seiner nähe.
nach möglichkeit alles was es an schriftverkehr e-mals gab, ausdrucken und mithehmen, oder auf einem stick speichern und mitnehmen, aber davonm rate ich ab... im zeitalter der i-net-kriminalität.
ich hoffe ich konnte helfen