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Zitat von Klopfer Wenn der Hersteller keine Garantie gegeben hat, kann man seinen Rechner ohne Bedenken öffnen, um ihn aufzurüsten. Denn die Gewährleistung benötigt man praktisch nicht mehr, wenn der Rechner ordnungsgemäß arbeitet, weil die Gewährleistung sich ja nur auf Mängel bezieht, die beim Kauf vorhanden waren. | Naja, wenn du nach zwei Wochen am Gerät herumdokterst und nach vier Monaten geht was Kaputt, was allerdings bereits an einem von vorne herein defekten Bauteil lag, hast du auch ein Problem bei der Gewährleistung unter Umständen. Da die Beweispflicht am Anfang beim Hersteller liegt, fungieren diese ersten sechs Monate ja in der Realität wie eine Garantie. _________________________________________________________________________________________ PPP-Irrwerg.de | Oxid Shop Eine Meinung über Tatsachen kann aber durchaus eine Tatsachenbehauptung enthalten. Das Dilemma besteht darin, dass Meinungsäußerungen sinnvollerweise immer Tatsachenanteile beinhalten, die bewertet werden. Umgekehrt liegt bereits jeder Tatsachenbehauptung eine Wertentscheidung zur Äußerung derselben zugrunde, sowie die Wahl des Kontextes, in dem sie platziert wird. Man muss also in jedem Einzelfall präzise analysieren, ob man es wirklich mit Tatsachenbehauptung oder mit Meinungsäußerungen, meinungsgeprägten Tatsachenäußerungen oder tatsachenkolportierenden Meinungsäußerungen, mehrdeutigen Ungenauigkeiten, zutreffenden, jedoch irreführend unvollständigen Tatsachenbehauptungen, gar wertneutralen Falschbehauptungen oder Meinungskundgabe einer schwerwiegenden Anschuldigung ohne Präsentation einer Gegenmeinung zu tun hat.
--- "Während meines neunjährigen Eingewecktseins an einem Augsburger Realgymnasium gelang es mir nicht, meine Lehrer wesentlich zu fördern." - Berthold Brecht |
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