Zitat:
Zitat von Killfix du hast nach deutschem Recht auf alle elektrischen Geräte 2 Jahre Garantie |
Ist zwar schon eine ganze Weile her, dass das gepostet wurde, aber ich muss das mal korrigieren. Man hat nach europäischem Recht 2 Jahre
Gewährleistung, keine Garantie. Die Gewährleistung besagt, dass der
Händler für Fehlfunktionen haftet, die schon beim Kauf des Gerätes bestanden oder (durch Konstruktionsfehler oder Herstellungsmängel) wahrscheinlich waren. Allerdings muss der Käufer ab 6 Monaten nach dem Kauf nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand.
Die Garantie ist dagegen eine
freiwillige Verpflichtung des
Herstellers, dass die Bauteile eine gewisse Zeit bei ordnungsgemäßer Behandlung wie versprochen funktionieren werden. (Beispiel: Für die Laserlinse in PS2-Konsolen hat Sony eine Garantie von 6 Monaten gegeben, geht die Linse innerhalb dieser Zeit kaputt, tauscht Sony das Teil gratis aus, wenn es keine baulichen Veränderungen an der Konsole gab und sie nicht falsch behandelt wurde.)
Wenn der Hersteller keine Garantie gegeben hat, kann man seinen Rechner ohne Bedenken öffnen, um ihn aufzurüsten. Denn die Gewährleistung benötigt man praktisch nicht mehr, wenn der Rechner ordnungsgemäß arbeitet, weil die Gewährleistung sich ja nur auf Mängel bezieht, die beim Kauf vorhanden waren.