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Eine etwas merkwürdige Formulierung. Das Urheberrecht ist das Recht des Schöpfers, über die Verwendung seiner Schöpfung zu bestimmen. Das Nutzungsrecht kann er aber anderen einräumen.
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Richtig, während das Copyright lediglich, das Recht zum Kopieren bezeichnet.
Wie der Urheber wiederum das Copyright verkauft, ist seine Sache.
Urheberrecht = Alleinige Nutzung des Schöpfers
Weitergabe des Urheberrechts = Copyright Gesetze
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Das Copyright-Symbol ist gar nicht erforderlich, um Urheberrechtsschutz zu genießen. Außerdem klingt es ein wenig so, als würde es schwierig sein, auf diesen Schutz Anrecht zu haben, aber tatsächlich ist es so, dass auch ein lapidarer Blogeintrag oder das Foto einer Katze urheberrechtlich geschützt ist und ohne Erlaubnis nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Zitatrecht) verwendet werden kann.
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Das Copyright-Symbol weißt lediglich darauf hin, dass das Kopieren von geistigem Eigentum unter Strafe steht. (Zitate ausgenommen)
Diese geistige Schöpfungshöhe ist vorhanden, allerdings nicht weiter festgelegt, wie die Justiz in so einem Fall entscheidet kann ich nicht beurteilen.
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Kann man so pauschal nicht sagen, natürlich kann auch ein Logo ganz klar urheberrechtlich geschützt sein (wenn es z.B. aus mehr als Schrift besteht). Zudem kommt dabei noch das Marken- und Patentrecht hinzu, so dass man sich durchaus mit Logos ganz schön die Finger verbrennen kann.
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Richtig, das Markengesetz kommt meist bei leicht modifizierten Buchstaben zum tragen. Ob ein Logo aber im Falle des Falles urheberrechtlich geschützt ist, kommt wieder auf die Defintion des zuständigen Gerichts zur geistigen Schöpfungshöhe an. (Pauschalisieren darf man wahrscheinlich nie wenn es um Rechtsfragen geht, stimm ich dir voll zu.
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Die GEMA sagt übrigens, dass eine urheberrechtlich relevante Nutzung in diesem Fall nicht vorliegt, da die Ursprungswerke im Endprodukt nicht mehr erkennbar sind.
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Gut das mag sein, hatte ich mich nicht weiter drüber informiert. War mehr als Beispiel gedacht, ob die Methoden wirklich noch zeitgemäß sind.
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Es hätte übrigens auch ein einziges Formular mit Anlage ausgereicht.
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Und die Gema hätte trotzdem alles
prüfen müssen, selbst nur mit einem Formular.
Das es mehrere Firmen bzw Verwertungsgesellschaften gibt, ist mir durchaus klar, nur wollte ich die gar nicht näher beleuchten. "Verschiedene Firmen und Konzerne setzen sich für die Urheberrechte hier in Deutschland ein." Reichte dort an dieser Stelle aus.
In deinem letzten Punkt, zu den Fristen, stimm ich dir voll und ganz zu.