Der Jugendschutz richtet sich speziell an den Vertrieb und die Vermarktung von Computerspielen.
Sie ist für Händler bindend und dient den Erziehungsberechtigten zur besseren Einstufung entspr. Spiele.
Wenn der Typ bereits im Besitz des Spieles ist, ist der Jugendschutz rein eine
Sache der Eltern/Erziehungsberechtigten/Aufsichtspflichtigen.
Wenn die Eltern ihrem 5-jährigen Sohn ResidentEvil 6 kaufen, weil sie es für geeignet halten und es den Sohnemann
dann auch entspr. spielen lassen; geht dich das rein garnichts an.
Und haftbar bist du da schonmal überhaupt nicht.
Und mit Hauptwohnsitz in Österreich gilt ohnehin das dortige Recht; nicht das deutsche.
Dass es PEGI-16 ist, sagt in diesem Falle nur aus, dass er beim Kauf ggf. seinen Ausweis zücken muss,
wenn er es selber in einem Ladengeschäft kaufen möchte...
Und btw. ist es auch nur eine Sache des Jugendschutzgesetzes, wenn sich das Spiel auf einem Datenträger befindet.
Wenn er es per Origin runterlädt, fällt das unter den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). _________________________________________________________________________________________ |