Zitat:
Zitat von Schizzophrenic Wir hatten ja die komplette Bankverbindung, also auch den Namen.
Aber, ist das wirklich so einfach jemanden übers Internet zu betrügen ohne damit derjenige gefasst wird? Versteh ich nicht. :-/ |
Die richterliche AUfwand wäre in einem solchen Fall viel zu hoch, da es sich nicht um systematische Abzocke im großen Stil handelt.
Was höchstens erreicht werden kann, wäre eben diese Rückzahlung und eine evtl. Schließung seines Ebay Account. Selbst Schadensersatz wird er wahrscheinlich nicht fürchten müssen, wem soll er auch groß was zahlen?!
In dem Fall ist es ein kaum nennenswertes Delikt, zumal Ebay damit sehr sehr locker umgeht und damit Betrüger ja noch irgendwie unterstützt. Jegliche Klagen werden vermutlich aufgrund Geringfügigkeit fallen gelassen.
Das ist wie mit 55km/h in die Radarfalle zu fahren, nach Abzug der Toleranz bist du dann bei 2km/h Überschreitung, der Aufwand der Behörde wäre teurer, als die Einnahme von geschätzten 5€ fürs Überschreiten.