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Alt
26. August 2010, 17:19 - curager Hernández
Garrett
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Kein Problem... immer wieder gerne

Nein quatsch... das mit der ARD war auch eher als "Beispiel" als als direkter Vergleich gemeint
Allerdings solltest du dir vielleicht in der Tat mal nen anderen Rechtsanwalt suchen...
Ich verdiene mittlerweile lange genug mein Geld in der Spielebranche (soll keine Rumprotzerei sein... isn Job wie jeder andere auch) um mich mit der Sachlage aus zu kennen... und es sind keine 50 Seiten die man sich da durch lesen muss sondern etwa 2...

Ist nun mal Fakt, dass eine Indizierung auf Liste B absolut keine strafrechtlichen Konsequenzen hat... da kann auch niemand irgendwie ne Klage einreichen... sollte das Teil wider erwartet tatsächlich iiiiiiiirgendwann man beschlagnahmt werden... selbst dann muss er nicht mal dieses Spiel sperren... nur direkt über Steam verkaufen darf er es dann nicht mehr an deutsche Kunden.

Mag sein, dass das für dich alles unwichtiger Kleinkram ist, aber die Unwissenheit innerhalb der Community, welche wiederum einschlägige Politiker der Unwissenheit bezichtigen (wenn auch mit recht) erschreckt mich immer wieder aufs neue.
Leute lesen das hier und verbreiten diese (falsche) Rechtslage anderso wieder weiter... heraus kommen noch mehr "WAAAAH! Ich werde bevormundet!"-Parolen und alle beklagen sich über die (eigentlich anders liegende) böse, einschränkende Rechtslage... so ist nun mal niemandem geholfen und wir werden in 20 Jahren noch die selbe Situation wie heute haben.

That's it und nix für ungut.