*Argh*
Jetzt mach mal halblang. Nur damit wir uns mal gut verstehen:
Falschinformationen sind eine Sache, die
Realität und ein Grund für gewisse Handlungen eine komplett Andere. Wenn jemand knallhart lügt um einen Eindruck hervorzurufen, dann ist das schlecht, böse und verdammungswürdig. Wenn jemand nach bestehenden Informationen heraus berichtet, dann ist das wiederrum korrekt. Aber natürlich bin ich ja auch ein Trottel, der zwar nur den Artikel nach
Aussage eines Rechtsanwaltes geschrieben hat - aber sicher will der auch nur Falschinformationen für die böse Spielemafia verbreiten.
Und ja, es besteht streng genommen nur die Möglichkeit, dass Activision für den Vertrieb eins auf den Deckel bekommen könnte. Wenn kemand sich der Sache annimmt. Also: Sollte jemand klagen, dann würden sie sicher auf den Deckel kriegen. Und dieses "Könnte eventuell klagen ... bei Klage dann aber richtig auf Fresse" habe ich ganz klar auch gesagt. Es ist strafbar - wie zu schnelles Fahren. Aber eben nur, wenn jemand der Sache nachprüft.
Zitat:
Nun hat man anscheinend bei Steam aber auch noch darauf reagiert, dass die internationale Version nicht nur indiziert, sondern auch nach auf die berüchtigte Liste B der BMjP gelangt ist. Das bedeutet, dass bereits der Vertrieb der unzensierten Version strafbar ist.
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Es ist strafbar. Ob es dafür sofort eine Strafe gib, ist nicht gesagt worden. Das hast du einfach angenommen. Fertig.
Und eine kleine Bitte: Ich recherchiere normalerweise ausreichend, um keine Falschinformationen zu verbreiten. Ab und an gibt es kleinere Ungenauigkeiten - dass man das mit der lächerlichen Berichterstattung der ARD in Bezug auf CSS auf eine Stufe stellt ist eifnach armselig und übertrieben. Und wirklich scheisse. Dankeschön.