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26. August 2010, 15:56
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Sir Uruk.Inc
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Zur Information: Ob es nun "eventuell strafrechtlich bedenklich ist" oder ob es tausendprozentig strafrechtlich bedenklich ist, macht für einen Entwickler oder Publisher keinen Unterschied. Der hat eben keine Lust auf den - in gods name - eventuellen strafrechtlichen Äger.

Und nein, ich werde nicht fünfzig Seiten Gesetze wälzen um dann eine kurze und für die meisten Leute sowieso ziemlich unwichtige Meldung zu schreiben. Was zählt ist die Tatsache: Es könnte Ärger geben, deshalb hat man die in der News genannten Entscheidungen bei Steam/ Activision/ Infinity Ward getroffen. That's it.

Zitat:
Zitat von Garrett Beitrag anzeigen
Ne Indizierung auf Liste B ist doch kein Vertriebsverbot...
Liste B hat die selben Folgen wie Liste A... Liste B heisst nur dass das EVENTUELL strafrechtlich bedenklich ist und sich das irgendwann mal ein Gericht ja angucken könnte, wenns denn mal lust hat...

Liste B ist fast schon so lang wie n Buch... wieviele Spiele sind Beschlagnahmt? 10? 15?

Wie wärs denn, wenn ihr euch mal erst über die Rechtslage schlau macht, bevor ihr drüber schreibt und den Spielern noch mehr falsche Tatsachen ins Hirn pflanzt?
Man kann ja heut zu tage schon froh sein, wenn jeder 10te weis, dass ne Indizierung nicht mit nem Generalverbot gleichzusetzen ist...
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