Ne Indizierung auf Liste B ist doch kein Vertriebsverbot...
Liste B hat die selben Folgen wie Liste A... Liste B heisst nur dass das EVENTUELL strafrechtlich bedenklich ist und sich das irgendwann mal ein Gericht ja angucken könnte, wenns denn mal lust hat...
Liste B ist fast schon so lang wie n Buch... wieviele Spiele sind Beschlagnahmt? 10? 15?
Wie wärs denn, wenn ihr euch mal erst über die Rechtslage schlau macht, bevor ihr drüber schreibt und den Spielern noch mehr falsche Tatsachen ins Hirn pflanzt?
Man kann ja heut zu tage schon froh sein, wenn jeder 10te weis, dass ne Indizierung nicht mit nem Generalverbot gleichzusetzen ist... |