Zitat:
Zitat von kone3 Es gibt immer noch das Kriegsvölkerrecht. Nach dem ist das schiessen auf verwundete (kampfunfähige) Kombatanten verboten... genauso wie es verboten ist, auf welche im Fallschirm zu schiessen.
Jede Form von unnötig grausamer oder übertriebener Gewalt (z.B. mit Schrotflinte/Messer) ist auch verboten... Notwehr natürlich ausgeschlossen. |
Das mit dem Verwundete erschiessen ist auch richtig so. Schliesslich ist das Ziel des Modernen Krieges nicht den Gegenüber zu töten sondern kampfunfähig zu machen. Das mit den Fallschirmen... naja, entweder töten oder getötet werden. Es ist immer einer in der Lage den anderen zu töten und einer eben zu langsam oder nicht in der Lage. Genauso ist das mit Luftangriffen. Sind die jetzt verwerflich weil sich die Leute auf dem Boden nicht wehren können?
Demnach wären ja alle Scharfschützenangriffe falsch, oder?