Im Prinzip ein guter Artikel, aber mit so einigen Ungenauigkeiten. Außerdem hätte man vielleicht noch erwähnen können, dass das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers endet (bei Lichtbildern 50 Jahre nach Veröffentlichung).
Zitat:
Das Urheberrecht hingegen gesteht dem Schöpfer eben seines geistigen Eigentums die alleinige Nutzung ein.
|
Eine etwas merkwürdige Formulierung. Das Urheberrecht ist das Recht des Schöpfers, über die Verwendung seiner Schöpfung zu bestimmen. Das Nutzungsrecht kann er aber anderen einräumen.
Zitat:
Inzwischen ist es Usus unter seine Homepages, Grafiken, Programme und so weiter ein kleines © als Copyright-Vermerk zu hinterlassen und der Urheber denkt er sei damit vollkommen abgesichert. Erfüllt das Werk allerdings nicht die individuelle geistige Schöpfungshöhe, ist man auch gegen Kopien nicht geschützt.
|
Das Copyright-Symbol ist gar nicht erforderlich, um Urheberrechtsschutz zu genießen. Außerdem klingt es ein wenig so, als würde es schwierig sein, auf diesen Schutz Anrecht zu haben, aber tatsächlich ist es so, dass auch ein lapidarer Blogeintrag oder das Foto einer Katze urheberrechtlich geschützt ist und ohne Erlaubnis nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Zitatrecht) verwendet werden kann.
Zitat:
Ein Logo beispielsweise ist nicht urheberrechtlich geschützt. Insbesondere wenn nur die Schriftfarbe und die Form der Buchstaben verändert wurden. Gummiparagraphen ftw!
|
Kann man so pauschal nicht sagen, natürlich kann auch ein Logo ganz klar urheberrechtlich geschützt sein (wenn es z.B. aus mehr als Schrift besteht). Zudem kommt dabei noch das Marken- und Patentrecht hinzu, so dass man sich durchaus mit Logos ganz schön die Finger verbrennen kann.
Zitat:
Die Veralterung der GEMA-Methoden möchte ein gewisser Johannes Kreidler der Verwertungsgesellschaft drastisch klar machen. Er komponierte kurzerhand ein 33-sekündiges elektronisches Musikstück mit 70200 Fremdzitaten aus anderen Werken. Anschließend rief er als Mitglied bei der GEMA an um seine 70200 Anmeldeformulare zu bestellen.
|
Die GEMA sagt übrigens, dass eine urheberrechtlich relevante Nutzung in diesem Fall nicht vorliegt, da die Ursprungswerke im Endprodukt nicht mehr erkennbar sind. Es hätte übrigens auch ein einziges Formular mit Anlage ausgereicht.
Für Journalisten und Schriftsteller gibt's übrigens die VG Wort, für Fotografen und Zeichner die VG Bildkunst als Verwertungsgesellschaften. Für jedes Fotokopiergerät muss Geld an diese beiden Verwertungsgesellschaften gezahlt werden (ebenso bei Ausstellungen, Lesungen usw.). Allerdings sind diese Verwertungsgesellschaften nicht so schlimm wie die GEMA und verlangen nicht, dass man als Mitglied wirklich alle seine Werke anmelden muss.
Generell ist das Urheberrecht eine gute Idee, allerdings wird gerade was Musik angeht das Urheberrecht ad absurdum geführt, da etwa musikalische Collagen durch den Anmeldezwang unnötig erschwert werden.
Dazu kommen jüngste Bemühungen der Musikindustrie, die Fristen zu verändern. Bisher ist es so, dass die Rechte der ausübenden Künstler 50 Jahre nach Darbietung oder Veröffentlichung auslaufen. In der EU möchte man aber durchsetzen, dass diese Frist auf 125 Jahre verlängert wird. Das Paradoxe: Wenn ein Sänger ein Lied singt, würden er und seine Familie 125 Jahre lang daran verdienen, immer wenn es gespielt oder verkauft wird. Wenn der Komponist oder Texter im Jahr nach der Aufnahme stirbt, enden seine Rechte aber schon 70 Jahre später, die Familie des wahren Schöpfers hätte also nicht so lange etwas davon wie die des Musikers.
Ich finde, man sollte die Fristen eher verkürzen. Allgemein auf 40 Jahre nach dem Tod, bei Computersoftware auf 20 Jahre nach Veröffentlichung, die Rechte von ausübenden Musikern auf 40 Jahre nach Veröffentlichung. Das wäre meiner Meinung nach fairer.