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GUcms_BOT 29. September 2008 19:48

Gesellschaft // Copyright - ja oder nein?
 
Kommentare zu folgendem Artikel:
Zitat:

Gesellschaft // Copyright - ja oder nein?
Das Urheberrecht oder oft auch Copyright, bezeichnet jedermanns Recht geistiges Eigentum zu schützen und somit vor Ideen-Diebstahl Dritter zu bewahren. So viel zur Theorie. Die Wahrheit sieht allerdings anders aus und ist meist bitter. Wie Wahrheiten eben sind, hässlich und bitter. Wie ihr mit dem Copyright umgeht und wo Gefahren lauern, zeigt euch dieser Artikel!
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Bob_ROss 30. September 2008 00:43

Sehr interessant. Im Video sieht man auch gut wie lächerlich die Gesetzgebung in mancher Hinsicht ist. Geistiges Wissen muss man natürlich schützen, aber so ufert es ins Lächerliche aus.

Mistwraith 30. September 2008 15:31

Ich bin sehr froh das es ein Urheberrechtsgesetz gibt.
Das es da eigenartige Bestimmungen gibt, weiß jeder der es einmal gebraucht hat.
Allerdings ist dieses Gesetz auch freier und merkwürdiger als andere Gesetze. Natürlich kann man damit viel Geld verdienen, was vor allem bei Musik gerne getan wird. Bei Printmedien aber wird das Gesetz vergleichsweise aber kaum angewandt und man kann sich sogar vorgeschriebene Prozeduren oft sparen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.
Außer natürlich, ein anderer Autor erhebt den Verdacht des Plagiats.

Tiger 30. September 2008 16:29

Und mein Musiklehrer glaubt tatsächlich, dass man 4 Takte aus einem anderen Stück verwenden darf. Weningstens er sollte Ahnung haben http://www.greensmilies.com/smile/sm...ons_%5E%5E.gif

Hoffentlich endet das dann aber nicht daran dass man Monatlich für seinen Internetzugang einen Bestimmten Betrag an die Gema zahlen muss http://www.greensmilies.com/smile/sm..._skeptisch.gif

Rhezzar 30. September 2008 20:22

Es kommt auch darauf an ob es gema-freie Stücke sind oder nicht. ;)

CreytaX 2. October 2008 21:40

sehr interessanter artikel :ja:

gut geschrieben...

Klopfer 3. October 2008 03:57

Im Prinzip ein guter Artikel, aber mit so einigen Ungenauigkeiten. Außerdem hätte man vielleicht noch erwähnen können, dass das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers endet (bei Lichtbildern 50 Jahre nach Veröffentlichung).

Zitat:

Das Urheberrecht hingegen gesteht dem Schöpfer eben seines geistigen Eigentums die alleinige Nutzung ein.
Eine etwas merkwürdige Formulierung. Das Urheberrecht ist das Recht des Schöpfers, über die Verwendung seiner Schöpfung zu bestimmen. Das Nutzungsrecht kann er aber anderen einräumen.

Zitat:

Inzwischen ist es Usus unter seine Homepages, Grafiken, Programme und so weiter ein kleines © als Copyright-Vermerk zu hinterlassen und der Urheber denkt er sei damit vollkommen abgesichert. Erfüllt das Werk allerdings nicht die individuelle geistige Schöpfungshöhe, ist man auch gegen Kopien nicht geschützt.
Das Copyright-Symbol ist gar nicht erforderlich, um Urheberrechtsschutz zu genießen. Außerdem klingt es ein wenig so, als würde es schwierig sein, auf diesen Schutz Anrecht zu haben, aber tatsächlich ist es so, dass auch ein lapidarer Blogeintrag oder das Foto einer Katze urheberrechtlich geschützt ist und ohne Erlaubnis nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Zitatrecht) verwendet werden kann.

Zitat:

Ein Logo beispielsweise ist nicht urheberrechtlich geschützt. Insbesondere wenn nur die Schriftfarbe und die Form der Buchstaben verändert wurden. Gummiparagraphen ftw!
Kann man so pauschal nicht sagen, natürlich kann auch ein Logo ganz klar urheberrechtlich geschützt sein (wenn es z.B. aus mehr als Schrift besteht). Zudem kommt dabei noch das Marken- und Patentrecht hinzu, so dass man sich durchaus mit Logos ganz schön die Finger verbrennen kann.

Zitat:

Die Veralterung der GEMA-Methoden möchte ein gewisser Johannes Kreidler der Verwertungsgesellschaft drastisch klar machen. Er komponierte kurzerhand ein 33-sekündiges elektronisches Musikstück mit 70200 Fremdzitaten aus anderen Werken. Anschließend rief er als Mitglied bei der GEMA an um seine 70200 Anmeldeformulare zu bestellen.
Die GEMA sagt übrigens, dass eine urheberrechtlich relevante Nutzung in diesem Fall nicht vorliegt, da die Ursprungswerke im Endprodukt nicht mehr erkennbar sind. Es hätte übrigens auch ein einziges Formular mit Anlage ausgereicht.

Für Journalisten und Schriftsteller gibt's übrigens die VG Wort, für Fotografen und Zeichner die VG Bildkunst als Verwertungsgesellschaften. Für jedes Fotokopiergerät muss Geld an diese beiden Verwertungsgesellschaften gezahlt werden (ebenso bei Ausstellungen, Lesungen usw.). Allerdings sind diese Verwertungsgesellschaften nicht so schlimm wie die GEMA und verlangen nicht, dass man als Mitglied wirklich alle seine Werke anmelden muss.

Generell ist das Urheberrecht eine gute Idee, allerdings wird gerade was Musik angeht das Urheberrecht ad absurdum geführt, da etwa musikalische Collagen durch den Anmeldezwang unnötig erschwert werden.
Dazu kommen jüngste Bemühungen der Musikindustrie, die Fristen zu verändern. Bisher ist es so, dass die Rechte der ausübenden Künstler 50 Jahre nach Darbietung oder Veröffentlichung auslaufen. In der EU möchte man aber durchsetzen, dass diese Frist auf 125 Jahre verlängert wird. Das Paradoxe: Wenn ein Sänger ein Lied singt, würden er und seine Familie 125 Jahre lang daran verdienen, immer wenn es gespielt oder verkauft wird. Wenn der Komponist oder Texter im Jahr nach der Aufnahme stirbt, enden seine Rechte aber schon 70 Jahre später, die Familie des wahren Schöpfers hätte also nicht so lange etwas davon wie die des Musikers.
Ich finde, man sollte die Fristen eher verkürzen. Allgemein auf 40 Jahre nach dem Tod, bei Computersoftware auf 20 Jahre nach Veröffentlichung, die Rechte von ausübenden Musikern auf 40 Jahre nach Veröffentlichung. Das wäre meiner Meinung nach fairer.

Mistwraith 3. October 2008 15:09

Da merkt man mal wieder, mit wem man hier seine Erfahrungen teilt. :D
Aber als Schreiberling hat man es zum Glück tatsächlich etwas leichter.
Wenn da nur dieser leidige Autorenclub hier in Österreich nicht wäre ...

Rhezzar 6. October 2008 21:17

Zitat:

Eine etwas merkwürdige Formulierung. Das Urheberrecht ist das Recht des Schöpfers, über die Verwendung seiner Schöpfung zu bestimmen. Das Nutzungsrecht kann er aber anderen einräumen.
Richtig, während das Copyright lediglich, das Recht zum Kopieren bezeichnet.
Wie der Urheber wiederum das Copyright verkauft, ist seine Sache.

Urheberrecht = Alleinige Nutzung des Schöpfers
Weitergabe des Urheberrechts = Copyright Gesetze

Zitat:

Das Copyright-Symbol ist gar nicht erforderlich, um Urheberrechtsschutz zu genießen. Außerdem klingt es ein wenig so, als würde es schwierig sein, auf diesen Schutz Anrecht zu haben, aber tatsächlich ist es so, dass auch ein lapidarer Blogeintrag oder das Foto einer Katze urheberrechtlich geschützt ist und ohne Erlaubnis nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Zitatrecht) verwendet werden kann.
Das Copyright-Symbol weißt lediglich darauf hin, dass das Kopieren von geistigem Eigentum unter Strafe steht. (Zitate ausgenommen)
Diese geistige Schöpfungshöhe ist vorhanden, allerdings nicht weiter festgelegt, wie die Justiz in so einem Fall entscheidet kann ich nicht beurteilen. :)

Zitat:

Kann man so pauschal nicht sagen, natürlich kann auch ein Logo ganz klar urheberrechtlich geschützt sein (wenn es z.B. aus mehr als Schrift besteht). Zudem kommt dabei noch das Marken- und Patentrecht hinzu, so dass man sich durchaus mit Logos ganz schön die Finger verbrennen kann.
Richtig, das Markengesetz kommt meist bei leicht modifizierten Buchstaben zum tragen. Ob ein Logo aber im Falle des Falles urheberrechtlich geschützt ist, kommt wieder auf die Defintion des zuständigen Gerichts zur geistigen Schöpfungshöhe an. (Pauschalisieren darf man wahrscheinlich nie wenn es um Rechtsfragen geht, stimm ich dir voll zu. ;))

Zitat:

Die GEMA sagt übrigens, dass eine urheberrechtlich relevante Nutzung in diesem Fall nicht vorliegt, da die Ursprungswerke im Endprodukt nicht mehr erkennbar sind.
Gut das mag sein, hatte ich mich nicht weiter drüber informiert. War mehr als Beispiel gedacht, ob die Methoden wirklich noch zeitgemäß sind. :)

Zitat:

Es hätte übrigens auch ein einziges Formular mit Anlage ausgereicht.
Und die Gema hätte trotzdem alles prüfen müssen, selbst nur mit einem Formular.

Das es mehrere Firmen bzw Verwertungsgesellschaften gibt, ist mir durchaus klar, nur wollte ich die gar nicht näher beleuchten. "Verschiedene Firmen und Konzerne setzen sich für die Urheberrechte hier in Deutschland ein." Reichte dort an dieser Stelle aus.

In deinem letzten Punkt, zu den Fristen, stimm ich dir voll und ganz zu. :ja:

Klopfer 8. October 2008 00:18

Zitat:

Zitat von Rhezzar (Beitrag 466255)
Richtig, während das Copyright lediglich, das Recht zum Kopieren bezeichnet.
Wie der Urheber wiederum das Copyright verkauft, ist seine Sache.

Urheberrecht = Alleinige Nutzung des Schöpfers
Weitergabe des Urheberrechts = Copyright Gesetze

Im deutschen Recht gibt den Begriff des "Copyrights" nicht. Amerikanisches Recht kommt bei uns nicht zum Tragen, deswegen braucht man sich in Deutschland ums "Copyright" keinen Kopf zu machen. Das meiste vom deutschen Urheberrechtsgesetz beschäftigt sich mit der Weitergabe von Nutzungsrechten, weswegen eben die Verwendung der Formulierung "alleinige Nutzung des Schöpfers" problematisch ist. Das Urheberrecht dreht sich ja eben darum, wie der Urheber die Nutzung durch andere regeln kann und auf welche Nutzungen er gar keinen Einfluss hat.

Zitat:

Das Copyright-Symbol weißt lediglich darauf hin, dass das Kopieren von geistigem Eigentum unter Strafe steht. (Zitate ausgenommen)
Richtig, ist aber eigentlich ein überflüssiger Hinweis. Das Copyrightsymbol hat keinerlei rechtliche Bedeutung. In Deutschland erwirbt man das Urheberrecht automatisch mit der Erschaffung, nicht durch eine Markierung mit einem Symbol oder einer Registrierung.

Zitat:

Richtig, das Markengesetz kommt meist bei leicht modifizierten Buchstaben zum tragen. Ob ein Logo aber im Falle des Falles urheberrechtlich geschützt ist, kommt wieder auf die Defintion des zuständigen Gerichts zur geistigen Schöpfungshöhe an. (Pauschalisieren darf man wahrscheinlich nie wenn es um Rechtsfragen geht, stimm ich dir voll zu. ;))
Oft genug bestehen Logos ja nicht nur aus Text (z.B. das Starbucks-Logo), ich denke, da besteht ganz sicher ein urheberrechtlicher Anspruch darauf.

Zitat:

Und die Gema hätte trotzdem alles prüfen müssen, selbst nur mit einem Formular.
Ja, aber diese Protzerei mit den vielen Formularen lenkte irgendwie vom Kern ab, fand ich. Es wirkte mehr wie ein "Guckt mal, wie bekloppt die GEMA ist, dass die so viele Formulare verlangen" und nicht wie "Guckt mal, wie bekloppt die GEMA ist, weil man alles melden muss"

Was mir übrigens noch als "tolle" Falle eingefallen ist: Auch Fotos, auf denen man selbst zu sehen ist, darf man so nicht ins Netz stellen, weil auch das Urheberrecht dafür beim Fotografen liegt. Wer also ein Bewerbungsfoto von sich in der Schublade hat und es auf seine Webseite stellen möchte, der muss den Fotografen vorher um Erlaubnis fragen.


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