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Alt
27. April 2010, 17:31
LuPuS ist offline  
LuPuS
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Ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht geht. Es würde nur gehen, wenn ein Härtefall vorliegt (z. B.: plötzlicher extremer Schimmel oder sowas).

Sonst hier noch ein Zitat:
Zitat:
... bei Kündigung vor Vertragsbeginn
Die Frist beginnt normaler Weise sofort zu laufen, auch schon vor Einzug oder Vertragsbeginn, BGH 73, 350.
Etwas anderes gilt nur, wenn individuell vereinbart wurde, dass die Frist erst mit Beginn des Mietvertrages zu laufen beginnt.
Quelle: http://www.das-rechtsportal.de/recht...endigungsfrist