Gamersunity-Foren

Gamersunity-Foren (http://forum.gamersunity.de/)
-   Clan Sektion (http://forum.gamersunity.de/clan-sektion-555/)
-   -   BF-3.org Clan (http://forum.gamersunity.de/clan-sektion/48863-bf-3-org-clan.html)

playlessNamer 16. May 2011 15:57

BF-3.org Clan
 
Wie sieht die Planung des GU Clans eigentlich aus? Was bei BC2 ja wohl iwie in die Hose gegangen ist (liegt aber wohl daran, dass das Spiel selbst den braunen Part in der Geschichte spielt:D), sollte mit BF3 aufgrund viel mehr Rückenwind vom Game her sehr viel besser klappen!

Hat GU nen Server geplant? Nen Clan in Planung? Clanumgebung und so.
Wie man anhand der Posts in den News sieht, ist BF3 das Spiel Nr.1 der GU-User. Wäre auf jeden Fall geil wenn zum Release schon die Base fertig ist und man beim allerersten Accounterstellen und in der allerersten Runde die man zockt schon direkt das GU-Tag tragen könnte:ja:

Sir Uruk.Inc 17. May 2011 11:31

Zitat:

Zitat von playlessNamer (Beitrag 616885)
Wie sieht die Planung des GU Clans eigentlich aus? Was bei BC2 ja wohl iwie in die Hose gegangen ist (liegt aber wohl daran, dass das Spiel selbst den braunen Part in der Geschichte spielt:D), sollte mit BF3 aufgrund viel mehr Rückenwind vom Game her sehr viel besser klappen!

Hat GU nen Server geplant? Nen Clan in Planung? Clanumgebung und so.
Wie man anhand der Posts in den News sieht, ist BF3 das Spiel Nr.1 der GU-User. Wäre auf jeden Fall geil wenn zum Release schon die Base fertig ist und man beim allerersten Accounterstellen und in der allerersten Runde die man zockt schon direkt das GU-Tag tragen könnte:ja:

-->Da haben wir einige Ideen zu...:)
Und ja, es wird einen Clan geben - wenn auch anders als früher. Und ja, dass wir pünktlich zum Start der MoH-Key-Beta einen Clan haben ist auch ganz fest eingeplant.
*Nichts mehr verrät*:madcat:

jo2105 24. July 2011 00:29

Werde ich als 15 jähriger auch in den Clan kommen. Bitteeee :anfleh: Nein im Ernst Battlefield ist nur halb so schön wenn man es alleine zockt und da es sonst nirgendswo so eine gute Community wie hier gibt, würde ich auch gerne den Clan beitreten.

stubb0rn 24. July 2011 11:54

Guten Morgen.
Ja, einen GU-Clan wird es geben.

Sobald die Closed/Open Beta startet, werden wir anfangen Spieler zu werben, anzufragen und mal ein Grundbausteine legen.
Zum Start hin von Battlefield 3 würden wir dann wirklich gerne eine kleine, feine und starke Truppe sein.

Jetzt schon einen Clan zu organisieren und Leute zu werben macht wenig Sinn.
Das Spiel ist in der Alpha, es wird gelesen, gepostet und berichtet.
Was richtiges starten kann man, wenn der Grundbaustein gelegt wurde und es ernst wird.

Bis zu den jeweiligen Betas ist es nicht mehr lange, also ein kleines bisschen gedulden. ;)

Was ich allerdings schon einmal sagen kann ist, das mit Start der Closed Beta zusammen auf dem GamersUnity Teamspeakserver gezockt wird. ;)

jo2105 24. July 2011 12:09

Kann ich denn als Minderjähriger den Clan beitreten?

stubb0rn 24. July 2011 14:17

Zitat:

Zitat von jo2105 (Beitrag 647017)
Kann ich denn als Minderjähriger den Clan beitreten?

Schauen wir mal.
Großartig besprochen ist noch nichts.
Sobald wir ein Konzept haben, was zum Release von Battlefield 3 definitiv vorliegt, dann geben wir alles weitere bekannt. ;)

KillZone099 24. July 2011 17:47

Wird der Clan separat zu dieser Seite bestehen, sprich eine eigene Homepage besitzen? Oder wird es so eine Gruppe im Battlelog geben?

Registriert 24. July 2011 20:17

Also ganz ehrlich ich habe nichts dagegen wenn minderjährige Spieler USK18 Spiele spielen ...

ich bin aber der Meinung das und jetzt kommts

Kinder ab 10 dürfen Spiele ab 12 spielen ... da sie eh nicht gewaltdarstellend sind sondern eher ab 12 sind weil man gewisse Kenntnisse haben muss um etwa Rätzel zu lösen ...

Absolute Grenze für Spiele ab 16 ... wären bei mir ab 14 Jahren ... mit viel Augen zudrücken ... man muss in dieser Phase der Entwicklung eines Kindes nicht die Entwicklung mit Gewalt versauen ... generell bin ich ein Vertreter der es absolut seinem Kind verbieten würde und wenn er es dennoch macht dann ist es so ... so kommt wenigstens der Eindruck rüber das es nicht gern gesehen wird und das es was Schlimmes ist ...

Jugendliche ab 16 können genauso Spiele ab 18 spielen ... ich denke es kommt von Person zu Person an ... der eine verträgt es ... der andere nicht.

Mein Standpunkt ist ... wenn es einen GU Clan gibt müssen sich die Admins einig werden ... etwas Illegales zu dulden und einen mehr oder wenig unseriösen Clan aufbauen oder eben einen Clan für ein erwachsenes Spiel mit erwachsenen Membern ... beides unter einen Hut wird nicht funktionieren ...

jo2105 24. July 2011 20:29

Zitat:

Zitat von Registriert (Beitrag 647285)
Also ganz ehrlich ich habe nichts dagegen wenn minderjährige Spieler USK18 Spiele spielen ...

ich bin aber der Meinung das und jetzt kommts

Kinder ab 10 dürfen Spiele ab 12 spielen ... da sie eh nicht gewaltdarstellend sind sondern eher ab 12 sind weil man gewisse Kenntnisse haben muss um etwa Rätzel zu lösen ...

Absolute Grenze für Spiele ab 16 ... wären bei mir ab 14 Jahren ... mit viel Augen zudrücken ... man muss in dieser Phase der Entwicklung eines Kindes nicht die Entwicklung mit Gewalt versauen ... generell bin ich ein Vertreter der es absolut seinem Kind verbieten würde und wenn er es dennoch macht dann ist es so ... so kommt wenigstens der Eindruck rüber das es nicht gern gesehen wird und das es was Schlimmes ist ...

Jugendliche ab 16 können genauso Spiele ab 18 spielen ... ich denke es kommt von Person zu Person an ... der eine verträgt es ... der andere nicht.

Mein Standpunkt ist ... wenn es einen GU Clan gibt müssen sich die Admins einig werden ... etwas Illegales zu dulden und einen mehr oder wenig unseriösen Clan aufbauen oder eben einen Clan für ein erwachsenes Spiel mit erwachsenen Membern ... beides unter einen Hut wird nicht funktionieren ...


Es nicht illegal Spiele ab 18 zu spielen. (Es heißt ja auch Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle). Nur das verkaufen von USK18 Spielen an Minderjährigen ist verboten.

Registriert 24. July 2011 20:41

Die Kontrolle übernimmt wer? Dein Vormund/ Eltern ... und wenn du in einen Clan beitrittst der Spiele spielt die ab18 sind ... dann müssen wir uns leider die Erlaubnis deiner Eltern einholen ... ansonsten machen wir uns bzw. der GU Clan strafbar!

versteh mich bitte nicht falsch ... jede Person ist anders ... es gibt bestimmt einige die mit 15 reifer sind als andere mit 18 ... das streite ich nicht ab ... und mit 16 habe ich auch anders gedacht^^

9liv3s D4rk$ld3 24. July 2011 20:51

Zitat:

Zitat von Registriert (Beitrag 647307)
Die Kontrolle übernimmt wer? Dein Vormund/ Eltern ... und wenn du in einen Clan beitrittst der Spiele spielt die ab18 sind ... dann müssen wir uns leider die Erlaubnis deiner Eltern einholen ... ansonsten machen wir uns bzw. der GU Clan strafbar!

Nein das macht ihr nicht. Erstens bist du nicht dafür verantwortlich zu machen, wenn ein Kind am anderen Ende der Welt Battlefield spielt und zweitens gibt es immernoch so etwas wie Internetanonymität. Weder kannst du wissen, wer da am anderen Ende der Leiung sitzt, noch kannst du beeinflussen, was derjenige dir erzählt. Dazu kommt noch, dass ein Clan nichts anderes ist, als eine Gemeinschaft von Leuten mit dem selben Interesse.

Du machst dich auf keinen Fall strafbar und es liegt allein in dem Ermessen der Clanführung soetwas zu entscheiden. Das ist nichts anderes als Ansichtssache. :)

stubb0rn 24. July 2011 21:00

Zitat:

Zitat von KillZone099 (Beitrag 647197)
Wird der Clan separat zu dieser Seite bestehen, sprich eine eigene Homepage besitzen? Oder wird es so eine Gruppe im Battlelog geben?

Ohne was vorweg erzählen zu wollen:
Es wird eine Gruppe im Battlelog geben.
Wüsste nicht wo der Grund wär, dieses Feature nicht zu nutzen wenn es einem doch schon zur Verfügung gestellt wird.

Eine Homepage ist meiner Meinung nach für einen Clan pflicht. Dies hier ist eine reine Newsseite und keine Clanseite. Allerdings wird das ein oder andere verknüpft werden.

Aber, wie gesagt, alles nach glaskugelmäßig. ;)
Nähere Informationen werden folgen, auch zu dem ab 16 oder ab 18 Problem.

Registriert 24. July 2011 21:01

Da gibt es aber einen kleinen Unterschied ... behauptest du das du Volljährig bist und kommst damit durch ... spielst du im Clan und der ClanVorstand macht sich nicht strafbar ... erzählst du hier das du 13 bist und gerne mitspielen möchtest sollte es ein klares Nein geben weil das sehr wohl strafbar ist ... Was meinst du was mit mir passieren würde wenn ich einen Minderjährigen in einen Film ab 18 mitnehme und sich herausstellt ... der Junge steht in keinem Verwandschaftsgrad zu mir und die Eltern haben nie Ahnung davon gehabt ... sie könnten mich anzeigen und verklagen ... Wenn du schon ab18 bist solltest du dich viell. mit deutschen Gesetzestexten auseinandersetzen ... das verlangt die Regierung von einem Volljährigen ... Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ...

9liv3s D4rk$ld3 24. July 2011 21:48

Wenn du jemanden mit ins Kino nimmst, ist das was ganz anderes. Dann weißt du ja mit wem du es zu tun hast. Ich könnte dir ja auch erzählen, dass ich 13 bin, oder nicht? Das kannst du weder wissen noch kontrollieren. Wenn du dich damit strafbar machst, fress ich nen Besen. ;)

Registriert 25. July 2011 17:58

Worauf läuft das hier hinaus? .. Auch dafür gibt es gewisse Paragrafen in deutschen Gesetzesbüchern ... Es geht schlicht und ergreifend darum ... wenn du behauptest du bist Minderjährig, obwohl du es nicht bist ... ganz einfach ... kann dich der Clan nicht aufnehmen vorrausgesetzt dein Vormund willigt nicht ein ... willigt er ein ... geht das sehr wohl , da die Verantwortung abgegeben wurde und zwar widerum an den Vormund, da der Clan die Entscheidung eigenständig nicht treffen darf ...
Selbiges trifft auch darauf zu wenn du Minderjährig bist und die Wahreit sagst.

Behauptest du das du Volljährig bist und bist es aber nicht... können Personen, die dir die Teilnahme an Clangeschehen erlauben, insbesondere spielen von "Erwachenenspielen", nicht belangt werden ... in diesem Falle haften die Eltern unwissend, Gesetz des Falles jmd. Anderes als dein Vormund, wie etwa das Jugendamt schalten Beschwerde ein ... in diesem Falle wird deinen Eltern vorgeworfen unachtsam mit ihren Kindern im Umgang mit Medien vorgegangen zu sein ... dies gilt nicht für jedes Minderjährigenalter...

Bist du Volljährig, hast du das Gesetz auf deinr Seite, und darfst ganz legal und aktiv, an Erwachsenenspielen teilnehmen ...

Und außerdem du kennst doch diese ganzen Amokläufer in Schulen minderjährigen Alters ... die haben einfach ne Reizüberflutung ... solche Spiele können Aggressivität verursachen, besonders in bestimmten jugentlichen Jahren, da man schlicht und ergreifend nicht die Zeit hat und es unnötig bzw. kostenspielig ist jedes Kind darauf zu prüfen ob es in der Lage ist solche Informationen, die ein solches Spiel dem Kind liefert, zu verarbeiten nahm man sich der einfachsten Methode an ... es wird für jedes Kind unzugänglich gemacht ... mit mehr als Schlecht funktionierenden Methoden ...

Ich weiß jetzt schon das ich wieder eine Gegenthese beantworten muss ... das liegt aber schlicht und ergreifend daran das du die Rolle der Minderjährigen einnimmst und ich den Part der Erwachsenen ... da wir unterschiedlicher Meinung sind und Interessen gehe ich davon aus das wir elendig lang disskutieren können^^
Außerdem zerbrechen sich über dieses Thema auch hohe Tiere der Politik den Kopf ... also gehe ich davon aus ... es ist ein schwieriges Thema in der die Lösung nicht allen, sondern nur einer Interessensgemeinschaft gefallen wird.

Sicherlich ist das anders bei Schweizern und Österreichern ...

Need2Kill 25. July 2011 18:19

Der GU-Clan wird sich mit Sicherheit NICHT strafbar machen, wenn man
wissentlich User aufnimmt, die noch nicht dem Alter der USK entsprechen!
Ich bin zwar kein Anwalt; aber ich wurde zumindest einige Jahren lang auch im Rechtswesen unterrichtet.

Verkauft ein Händler ein USK18-Spiel an einen Minderjährigen, macht er sich strafbar.
Lassen die Eltern das Kind ein USK18-Spiel spielen, dann ist das auch i.O.

Stimmen die Eltern dem nicht zu, stellt das auch Niemanden vor ein rechtliches Problem.
Das Kind könnte sich das Spiel z.B. besorgen, indem es einen Volljährigen das Spiel kaufen lässt.

Hat dann der Verkäufer des Spiels ein Problem? Sicher nicht..
Er hat es an einen Volljährigen verkauft und damit ist der Käse für den Händler gegessen.
Ob man das Spiel danach verbrennt, aus dem Fenster wirft oder an einen Minderjähringen weitergibt
entzieht sich den Verpflichtungen des Händlers.

Nimmt der GU-Clan dann wissentlich einen Minderjährigen auf, gibt das auch absolut keine Konflikte mit dem Gesetz.


Ich würde eher sagen, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben, wenn
das Kind trotz Verbot im Stande ist, ein USK18-Spiel zu spielen!
Warum sollte ich den Leader bzw. den Clan dafür belangen können?

Ein Clan ist nicht's was ich diesbezüglich belangen kann.
Er ist kein Gegenstand des Rechts... er ist rein virtueller Natur.
Anders verhält es sich im Übrigen mit Ligen o.ä. ... aber das betrifft keinen einfachen Clan wie GU.

Die gesamte USK fällt unter § 14 JuSchuG ... einfach mal nachlesen.
Der Clan darf weder den Erwerb, noch das Nutzen eines Trägermediums laut USK begünstigen.

Darauf hat der Clan allerdings keinerlei Einfluss.
Lehnt man Minderjährige ab, kann man sie auch nicht an der Nutzung des Spieles hindern.
Genauso wenig, wie eine Aufnahme in den Clan dem Minderjährigen eine Nutzung des Spieles ermöglicht
bzw. diese begünstigt.

Anders wäre es, wenn ich z.B. einen Minderjährigen bei mir zuhaus BF3 zocken lassen würde, obwohl
mir die Zustimmung der Eltern fehlt (egal ob ich mir dem Verbot bewusst bin oder nicht).

Registriert 25. July 2011 20:38

Das heißt auf gut deutsch das du es begünstigst das Minderjährige Spiele ab 18 spielen ... toll

Wenn du jetzt wenigstens noch gesagt hättest das das Internet ein weitesgehend rechtsfreier Raum ist wegen der Anonymität wäre dein Post komplett gewesen ... mir geht es schlicht und ergreifend ums Prinzip ...

Ich kann viell. noch ein Argument heranbringen was Verständlich sein dürfte, jedoch weit hergeholt ... Minderjährige dürfen nicht rauchen und auch kein Alkohol trinken ... wenn du als Erwachsener einem Kind Alkohol verkaufst ist es strafbar ... genauso wenn du ihn zum Alkohol trinken verleitest und auch wenn du mit einem Kind zusammen Alkohol trinkst, kann man vom verleiten ausgehen ... was ja strafbar ist ... wissen die Eltern nichts davon, bekommen es aber mit könnten sie Anzeige erstatten ... ist das denn nicht einleuchtend? Nullo actore, nullus iudex ist mir schon klar.

BlackBalverin 25. July 2011 20:49

dann begründe deine Aussagen auf tatsächlichen Argumenten und nicht auf irgendwelchen Beispielen die total am Haare herbei gezogen sind :rolleyes:

Du sprichst hier Sachen an die eine eigene Regelung haben und Hieb sowie stichfest niedergehalten wurden. Das Aufnehmen von Jugendlichen in Clans hab ich aber nirgends im Jugendschutzgesetz gefunden. Und wenn nicht da wo dann?

Need2Kill 25. July 2011 20:58

@ Registriert

Das heißt auf gut deutsch garnichts; denn meine Meinung habe ich nirgends geäußert!
Ich habe lediglich versucht die Rechtslage zu erläutern.
Meine Meinung werde ich hier auch sicher nicht publizieren... soviel mal dazu.

Und das Netz ist sicher auch kein weitesgehend rechtsfreier Raum.
Es gibt tausende Online-Händler etc. Eigentlich alles, was in ein Handelsregister eingetragen ist kann belangt werden.
Genauso wie die Betreiber von Webseiten, Servern etc.
Überall gibt es AGB'S ... wirklich reichtsfrei ist da wenig.

Nur ein Clan ist keine Institution oder ähnliches.
Jeder Hanswurst kann einen Clan gründen. Es gibt absolut KEINE Vorraussetzungen,
die zur Gründung eines Clans eingehalten werden müssen.
Der Clangründer selbst kann theoretisch 12 Jahre alt sein und zockt selbst nur USK18 Spiele..
Weiß das Jemand? Kann das jemand kontrollieren? Nein..

Ich gründe jetzt den "Need2Kill- Ein Mann - Clan" hui..
Ich sitze faul auf der Couch und poste irgendeinen Blödsinn..
So.. und jetzt löse ich den Clan wieder auf... lustig war's.

Kann ich für das Geschriebene jetzt belangt werden..? Nein.
Man könnte das Board belangen.. sollten irgendwelche hetzerischen Parolen nicht umgehend gelöscht werden.
Die Person, die diesen Mist geschrieben hat; erwischt niemand.

Und dein Beispiel trifft auch die Thematik nicht so wirklich.
Das Internet ist in seiner Form einzigartig.
Jemandem Alkohol geben, mit ins Kino nehmen o.ä. sind alles sehr hinkende Beispiele;
da sie mit dem Internet nicht gleichzusetzen sind.
Oftmals bewegt man sich auch in Grauzonen.

Btw:
Minderjährigen dürfen Alkohol trinken.
Ich könnte jedem 16-jährigen sofort nicht branntweinhaltige Getränke verkaufen
(Bier, Wein, Sekt etc.) und man könnte mir garnichts..

stubb0rn 25. July 2011 21:06

Edit:
Danke an Need2Kill der mich hier auf einen großen Fehler hingewiesen hat. :&


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:59 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.7.2 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2015, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.0
Copyright ©2005 - 2013, Gamersunity.de