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Schizzophrenic 21. May 2012 20:15

Diablo 3 Key-Betrug
 
Hallo,

ein Kumpel von mir hatte sich gestern via Ebay-Kleinanzeigen für 45€ einen Key für D3 gekauft.
Er sagte, dass er den Key direkt per Email verschickt sobald man einen Screenshot mit der Überweisungsbestätigung, quasi als Beweis für die Überweisung, sendet.
Gut, Kumpel hat es so gemacht, er bekam auch wirklich eine Email mit dem Key.
Doch allerdings stellte sich raus, dass es ein Gäste bzw. Probekey war.

Meine Frage ist nun, kann man da irgendetwas machen? Polizeilich? Anzeige?
Wenn ja, wie hoch stehen die Chancen, dass er sein Geld wieder bekommt? Die Anzeige ist mittlerweile gelöscht. Aber ich konnte den Text dennoch speichern.

Zitat:

Hallo,

biete hier meinen unbenutzten Diablo 3 PC Key an.
Durch einen Bekannten kam ich zu dem Key. Da das aber nicht so ganz meine Welt ist verkaufe ich ihn hier.

Der Key ist unbenutzt.

Alle Angaben wurden nach besten Wissen ausgefüllt. Da ich privat verkaufe keine Rücknahme oder Garantie.

ACHTUNG!!!

ES HANDELT SICH NUR UM DEN ORIGINALEN CD-KEY. ES WIRD LEDIGLICH EINE EMAIL GEBRAUCHT. NACH WUNSCH KANN AUCH VERSENDET WERDEN, MACHT EINEN AUFPREIS VON 3€.

DIE EMAIL GEHT UNMITTELBAR NACH ZAHLUNGSEINGANG RAUS.

Schlagen Sie zu!

Danke für die Hilfe.

DerGepard 21. May 2012 20:27

Unschöne Sache, steht nur drin ist ein Original PC Key. So gesehn ist es wohl so, das es als Betrug angesehen wird da nciht direkt auf einen Gästekey hingedeutet wird. Das beste was er machen kann, ist die Überweisung rückgängig zu machen sofern Möglich und bei Bedarf einen Anwalt zu konsultieren.

Schizzophrenic 21. May 2012 20:30

Soweit ich weiß kann man eine selbstgetätigte Überweisung nicht rückgängig machen, oder?
Ich sehe grade die Anzeige ist noch da. Jetzt hat er allerdings die Anzeige umbenannt und Probekey hingeschrieben. Der Preis ist der Selbe. -.-"

TCSxMax112 21. May 2012 21:40

Tja da hat er sich trotzdem keinen Gefallen getan.
Solange du einen SCREENSHOT machen konntest mit Zeit und Datum wirst du ihm immer noch nachweisen können, dass er das falsche Produkt gesendet hat...

Rechtlich darfst du auf jeden Fall auf einen echten Diablo Key bestehen oder er soll dir dafür gleich das Spiel kaufen ;-)

Ps: Die Frage ist nur warum du einen Key über Ebay kaufst?
Unsicherer geht es auch nicht mehr, oder?

Edit: Ersetz mal all die Du durch dein Freund...

Schizzophrenic 21. May 2012 21:46

Mein Kollege hat keinen Screenshot gemacht sondern sich nur die Anzeige rauskopiert. Die Anzeige wurde mittlerweile gelöscht und in der Email in der sich der Key befand stand noch ein Hinweis, dass das nur ein Probekey ist.

TCSxMax112 21. May 2012 22:57

Die E-Mail die mit dem Key geschickt wurde, nachdem er das Geld gesendet hat?
Trotz allem wurscht, denn wenn er Produkt A sagt und dann Produkt B mit dem Hinweis, dass er gerade nur Produkt B verschicken wollte, verschickt, dann ist das auch nicht besser.

Nur die Anzeige rauszukopieren könnte schwierig werden, denn die hat rechtlich einen sehr schweren Stand.

Schizzophrenic 21. May 2012 23:21

Also:

- Kumpel überweist Geld, macht Screenshot von der Überweisung und schickt es dem Verkäufer.
- Verkäufer ändert die Überschrift der Anzeige zu seinem Gunsten um.
- Verkäufer schickt Screenshot eines Keys mit dem Hinweis, dass es nur der P-Key ist.
- Verkäufer löscht die Anzeige aus Ebay-Kleinanzeigen.

GummiKaktus 22. May 2012 00:40

Ebay Support anschreiben oder anrufen.
Anzeigen bringt nichts, wird sowieso fallen gelassen. Aber damit drohen solltest du ihm.

Shigera 22. May 2012 01:07

Dein Kumpel sollte sich auch bei seiner Bank melden und vielleicht mit einem Berater sprechen.

Es kommt auf die Zahlungsweise an, eventuell kann seine Bank das Geld zurück-überweisen!

GummiKaktus 22. May 2012 01:13

Zitat:

Zitat von Shigera (Beitrag 790238)
Dein Kumpel sollte sich auch bei seiner Bank melden und vielleicht mit einem Berater sprechen.

Es kommt auf die Zahlungsweise an, eventuell kann seine Bank das Geld zurück-überweisen!

Wobei das bei einer selbstgetätigten Überweisung schwierig wird, aber ein Versuch ist sowas immer wert. Es sind immerhin 45€, die liegen nicht einfach so irgendwo rum.

Shigera 22. May 2012 04:50

Zitat:

Zitat von GummiKaktus (Beitrag 790242)
Wobei das bei einer selbstgetätigten Überweisung schwierig wird, aber ein Versuch ist sowas immer wert. Es sind immerhin 45€, die liegen nicht einfach so irgendwo rum.

Ich bin kein Experte aber eine selbstgetätigte Überweisung sollte sogar die einfachste Möglichkeit sein.

Der soll also zu seiner Bank gehen. Das er den Betrag überwiesen hat werden die natürlich im System haben.

Dann Geld zurückfordern.

ER sollte sich auch keine Gedanken machen. Solche scheiß Mistwi**er die so eine Verar*che betreiben sollten eigentlich nicht die Eier haben dann noch selbst zu klagen. Und sollte mir das mal passieren bis zu einem solchen Stadium würd ich dem seine Adresse rausfinden und mal mit ein paar Cousins zu dem hinfahren. Die schöne verchromte Luise im Gepäck... :knueppel:

GummiKaktus 22. May 2012 15:11

Das Problem bei der selbstgetätigten Überweisung ist, dass du sie eben SELBST und vor allem FREIWILLIG getätigt hast. Dir war also in dem Fall klar was du wem überweist.
Am Besten wäre es natürlich wenn er bei der gleichen Bank ist.
Bei Bankeinzug ist es einfacher, da er sich das Geld nimmt und du es dir quasi einfach wieder nehmen kannst.

Major Koenig 22. May 2012 15:23

schon etwas blauäugig die ganze Geschichte :rolleyes:
Was hast er denn vom Verkäufer? Anschrift und Kopie des Personalausweises?

Ansonsten kannst du vllt den Plattformbetreiber bitten dir die Änderungen bei der Anzeige zu bestätigen, sodass du wenigstens da n Beweis hast.
Oder mal im google cache schauen ob da noch die original Anzeige drin steht.

TCSxMax112 22. May 2012 22:15

Eine Überweisung rückgängig machen kann allerdings nerven kosten....habe selber mal ein Praktikum gemacht und eigentlich braucht man nur 2 Klicks und der Betrag ist wieder bei dir, aber die werden trotzdem sich erst einmal weigern.
Denn die rechtliche Lage ist denen nicht offensichtlich und du könntest ja versuchen ihn zu betrügen und sein Geld stehlen und dann wird die Bank der Beihilfe beim Diebstahl beschuldigt etc...

Lieber erstmal beim Ebay Support anklopfen und vielleicht können die etwas regeln (unwahrscheinlich)

Schizzophrenic 23. May 2012 03:08

Also das Geld zurückholen geht leider nicht. Die Anzeige ist mittlerweile gelöscht und nicht mehr auffindbar. Selbst Ebay hat nur eine Anzeige und das war die aller aller erste (also die in der nichts vom Gästekey stand).

Ich habe ihm dann eine Email geschrieben und mich als meinen Kumpel ausgegeben. Ich habe an ihn und seine möglicherweise guten Seite appelliert und darauf hin schrieb er nur, dass das Geld wieder zurück überwiesen wird sobald es auf seinem Konto eingegangen ist.
Natürlich kann man das jetzt glauben oder nicht. Mal schauen.

Wir hatten ja die komplette Bankverbindung, also auch den Namen.
Aber, ist das wirklich so einfach jemanden übers Internet zu betrügen ohne damit derjenige gefasst wird? Versteh ich nicht. :-/

Susperia 23. May 2012 09:25

Dumm gelaufen! Aber ehrlichgesagt erstaunt mich diese Geschichte überhaupt nicht. Ich geb lieber n bisschen mehr aus und bin mir sicher das ich die Ware auch erhalte ;)

Fluffyman 23. May 2012 10:55

Zitat:

Zitat von Shigera (Beitrag 790246)
Ich bin kein Experte aber eine selbstgetätigte Überweisung sollte sogar die einfachste Möglichkeit sein.

Der soll also zu seiner Bank gehen. Das er den Betrag überwiesen hat werden die natürlich im System haben.

Dann Geld zurückfordern.

ER sollte sich auch keine Gedanken machen. Solche scheiß Mistwi**er die so eine Verar*che betreiben sollten eigentlich nicht die Eier haben dann noch selbst zu klagen. Und sollte mir das mal passieren bis zu einem solchen Stadium würd ich dem seine Adresse rausfinden und mal mit ein paar Cousins zu dem hinfahren. Die schöne verchromte Luise im Gepäck... :knueppel:

Ich kenne es auch so dass man min. innerhalb von 2 Wochen selbstgetätigte Überweisungen rückgängig machen kann.

Und im letzten Punkt sind wir uns auch einig:D
Würde den Krankenhausreif schlagen wenn ich wüsste wo der wäre, bei so einem hinterhältigen Mist hörts auf.

Zitat:

Zitat von Schizzophrenic (Beitrag 790531)

Wir hatten ja die komplette Bankverbindung, also auch den Namen.
Aber, ist das wirklich so einfach jemanden übers Internet zu betrügen ohne damit derjenige gefasst wird? Versteh ich nicht. :-/

Wunderbar!

Wenn er dir das Geld nicht überweist zahlst du es ihm halt genau so zurück.
Bestell im Internet was über Lastschrift über sein Konto, wenn du willst etwas für genau 45€ oder einfach fürs doppelte sozusagen als Strafe. Entweder du besorgst dir aus einschlägigen Foren Packstationsdaten von anderen Leuten (gibts für relativ kleines Geld) oder lässt es an ein leeres Haus liefern. Bzw. bestellst du es einfach irgendwo hin, hauptsache der Wichser verliert Geld.

Eventuell gibts auch Tierheime oder sonstige Vereine wo man per Lastschrift spenden kann, das wäre die beste Möglichkeit.

Wenn er andere betrügt sollte er so schlau sein sein Konto nicht preis zu geben..ohman.
Solche Untermenschen machen mich echt wütend:grr:

/e: Selbstverständlich benutzt man für sowas Socks5 oder noch besser ein Internetcafe...sollte klar sein^^

GummiKaktus 23. May 2012 11:12

Zitat:

Zitat von Schizzophrenic (Beitrag 790531)
Wir hatten ja die komplette Bankverbindung, also auch den Namen.
Aber, ist das wirklich so einfach jemanden übers Internet zu betrügen ohne damit derjenige gefasst wird? Versteh ich nicht. :-/

Die richterliche AUfwand wäre in einem solchen Fall viel zu hoch, da es sich nicht um systematische Abzocke im großen Stil handelt.
Was höchstens erreicht werden kann, wäre eben diese Rückzahlung und eine evtl. Schließung seines Ebay Account. Selbst Schadensersatz wird er wahrscheinlich nicht fürchten müssen, wem soll er auch groß was zahlen?!

In dem Fall ist es ein kaum nennenswertes Delikt, zumal Ebay damit sehr sehr locker umgeht und damit Betrüger ja noch irgendwie unterstützt. Jegliche Klagen werden vermutlich aufgrund Geringfügigkeit fallen gelassen.

Das ist wie mit 55km/h in die Radarfalle zu fahren, nach Abzug der Toleranz bist du dann bei 2km/h Überschreitung, der Aufwand der Behörde wäre teurer, als die Einnahme von geschätzten 5€ fürs Überschreiten.

Major Koenig 23. May 2012 11:35

Zitat:

Zitat von Schizzophrenic (Beitrag 790531)
Aber, ist das wirklich so einfach jemanden übers Internet zu betrügen ohne damit derjenige gefasst wird? Versteh ich nicht. :-/

Das ist Ebay-Kleinanzeigen!
Das ist so ziemlich die unsicherste, weil total offene Plattform für sowas.
Dafür werden dort halt auch keinerlei Gebühren für Käufer oder Verkäufer veranschlagt. Es kommt ja überall die Warnung "Schützen sie sich vor Betrügern, holen sie die Ware persönlich ab"

Wenn man nicht weiss wie man sich schützen/absichern kann, sollte man das auch nicht nutzen.

Redd 23. May 2012 11:56

Wenn man betrügen kann, dann über Ebay.
Irreführende Artikelbeschreibungen, abnormal hohe Versandkosten usw.
Wie oft höre ich von Fällen, wo jemand glaubt er kauft eine PS3, bekommt aber nur die Verpackung der PS3 zugeschickt.
Ebay ist immer mit Vorsicht zu genießen. Eine klitzekleine Absicherung sind die Bewertungen eines Ebay-Users.


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